B. Verwaltungsorgane
(1) Die Verwaltungsorgane der Sonderverwaltungszonen
Sie sind die Regierung einer Sonderverwaltungszone.
Der Verwaltungsdirektor einer Sonderverwaltungszone ist ihr Regierungschef.
Die Regierung einer Sonderverwaltungszone richtet Hauptabteilungen, Abteilungen, Unterabteilungen, Ämter und Büros ein.
Die wichtigsten Beamten der Regierung einer Sonderverwaltungszone werden gestellt von chinesischen Bürgern unter den ständigen Einwohnern der Sonderverwaltungszone, die im allgemeinen 15 Jahre ohne Unterbrechung dort gewohnt haben.
(2) Die Funktionen der Verwaltungsorgane
Die Verwaltungsorgane üben folgende Funktionen aus:
Ausarbeitung und Durchführung politischer Richtlinien;
Regelung verschiedener administrativer Angelegenheiten;
Regelung auswärtiger Angelegenheiten, zu denen sie von der Zentralregierung ermächtigt sind;
Erstellung und Unterbreitung des Haushaltsplans und der Bilanz, Ausarbeitung und Einbringung von Gesetzesentwürfen, Anträgen und Zusatzverordnungen;
Beauftragung von Beamten, die dem Gesetzgebungsrat als nicht stimmberechtigte Delegierte beiwohnen und im Namen der Verwaltungsorgane das Wort ergreifen.
Die Verwaltungsorgane sind dem Gesetzgebungsrat verantwortlich: Sie
führen die vom Gesetzgebungsrat angenommenen und in Kraft getretenen Gesetze aus;
erstatten dem Gesetzgebungsrat regelmäßig Rechenschaftsberichte;
beantworten die Anfragen der Abgeordneten des Gesetzgebungsrats;
ihre Steuererhebungen und öffentlichen Ausgaben müssen durch den Gesetzgebungsrat genehmigt werden.
C. Der Gesetzgebungsrat
(1) Die Stellung des Gesetzgebungsrats und dessen Funktionen
Der Gesetzgebungsrat einer Sonderverwaltungszone ist deren legislatives Organ.
Der Gesetzgebungsrat übt die legislative Gewalt aus.Darüber hinaus übt er nach den Anträgen der Verwaltungsorgane folgende Funktionen aus:
Prüfung und Annahme des Haushaltsplans;
Billigung von Steuererhebungen und öffentlichen Ausgaben;
Anhörung des vom Verwaltungsdirektor erstatteten Rechenschaftsberichts und Durchführung von Debatten;
Anfragen an die Verwaltungsorgane;
Erhebung öffentlicher Anklagen nach dem gesetzlichen Verfahren gegen den Verwaltungsdirektor aufgrund von Gesetzesübertretungen oder Amtsdelikten;
Bestätigung der Ernennung bzw. Absetzung der Richter des Gerichtshofs zweiter Instanz und des Oberrichters des höheren Gerichts.
(2) Die Wahl und Amtszeit des Gesetzgebungsrats
Der Gesetzgebungsrat setzt sich zusammen aus chinesischen Bürgern unter den ständigen Einwohnern der Sonderverwaltungszone, die im Ausland keine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Auch jene ständigen Einwohner der Sonderverwaltungszone, die keine chinesischen Staatsbürger sind, sowie die ständigen Einwohner der Sonderverwaltungszone, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Ausland haben, können zu Abgeordneten des Gesetzgebungsrats gewählt werden. Ihr Anteil darf jedoch nicht höher als 20% der Gesamtzahl der Abgeordneten sein.
Der Gesetzgebungsrat wird auf direkte und indirekte Weise gewählt, d. h., seine Abgeordneten werden sowohl von allen Wählern direkt als auch von den funktionalen Vereinigungen und den Wahlkommissionen indirekt gewählt.
Die Amtszeit des 1. Gesetzgebungsrats beträgt zwei Jahre, die des folgenden vier Jahre.
D. Die Justizbehörde
Abgesehen von der Errichtung eines Gerichtshofs zweiter Instanz wird die ursprüngliche Justizstruktur in den Sonderverwaltungszonen beibehalten